Grundsatz
Die Leistungen von Ferdinand Lastentaxi dienen der sicheren und rechtlich einwandfreien Beförderung. Maßgeblich ist immer, dass Inhalt, Herkunft und Rahmen des Transports nachvollziehbar bleiben.
Ferdinand. Mehr als ein Name.
Klar formuliert. Ohne unnötige Schärfe.
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für legale und sicher organisierte Transporte mit Ferdinand Lastentaxi.
Grundlagen
Damit ein Transport klar und sicher geregelt ist, braucht es wenige, aber eindeutige Regeln. Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammen.
Die Leistungen von Ferdinand Lastentaxi dienen der sicheren und rechtlich einwandfreien Beförderung. Maßgeblich ist immer, dass Inhalt, Herkunft und Rahmen des Transports nachvollziehbar bleiben.
Transportiert werden können Möbel, Haushaltsgeräte, Kartons, Pakete, kleinere Mengen an Baumaterialien und andere legale Güter, sofern sie in Art, Umfang und Zugang klar abgestimmt sind.
Klare Grenzen
Nicht jeder Auftrag ist automatisch freigegeben. Genau deshalb werden Inhalt, Angaben und Rahmenbedingungen vorab geprüft.
Nicht transportiert werden Drogen, Waffen, Sprengstoffe, gestohlene Gegenstände, unklare Herkunftsware oder andere rechtswidrige Inhalte. Geschlossene oder unzureichend beschriebene Sendungen können ebenfalls abgelehnt werden.
Wenn Inhalt oder Angaben unklar sind, kann eine Sendung vor dem Transport geprüft werden. Ohne ausreichende Kontrollmöglichkeit erfolgt keine Beförderung.
Vorab abstimmen
Je klarer die Informationen vor dem Termin sind, desto klarer bleiben Planung, Aufwand und Verantwortung.
Vorab benötigt werden Name, Telefonnummer, Abhol- und Zieladresse sowie eine kurze Beschreibung der Sendung. Je nach Auftrag sind zusätzlich Angaben zu Gewicht, Zugang, Stockwerk oder Lift sinnvoll.
Mit der Beauftragung bestätigen Sie, dass die Angaben korrekt sind und die Sendung rechtmäßig transportiert werden darf. Für unrichtige Angaben oder unzulässige Inhalte bleibt die Verantwortung beim Auftraggeber.
Sicherheit
Wo Angaben unklar werden oder ein Auftrag abgesichert werden muss, gilt eine klare Dokumentation.
Bei verdächtigen, widersprüchlichen oder nicht ausreichend dokumentierten Aufträgen behält sich Ferdinand Lastentaxi vor, einen Transport abzulehnen. Das dient der rechtlichen Sicherheit und einem sauberen Ablauf.
Wenn es zur Absicherung notwendig ist, können Sendung und Transportdaten intern dokumentiert werden. Dazu kann auch eine fotografische Erfassung einzelner Positionen gehören.
Recyclinghof-Fahrt
Damit auch diese Fahrten klar geregelt sind, gelten zusätzliche Hinweise.
Transporte zum Altstoffsammelzentrum erfolgen ausschließlich als Transportleistung im Sinne des § 24a Abs. 2 Z 2 AWG 2002. Auftraggeber bleibt Abfallbesitzer im Sinne des AWG 2002. Die Anlieferung beim Altstoffsammelzentrum erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Gefährliche Abfälle und Problemstoffe (Reifen, Felgen, Batterien, Akkus, Farben, Lacke, Lösungsmittel, ölhaltige Rückstände u. ä.) werden grundsätzlich nicht übernommen. Solche Materialien sollten direkt bei der Problemstoffsammelstelle der Gemeinde abgegeben werden.
Preis und Zahlung
Der Preis wird vor Auftragsbeginn verbindlich vereinbart. So ist die Abrechnung klar und verbindlich.
Der Preis wird vor Auftragsbeginn verbindlich festgelegt. Grundlage bildet die in der Preisliste dargestellte Preislogik. Bei größeren Aufträgen erfolgt die Festpreis-Vereinbarung nach Besichtigung.
Die Zahlung erfolgt nach Abschluss des Transports in bar oder per Sofortüberweisung. Auf Wunsch wird eine Auftragsbestätigung bzw. Transportbestätigung übergeben. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Stornierung kann ein anteiliger Aufwand verrechnet werden.
Haftung und Recht
Damit Haftung und rechtlicher Rahmen für beide Seiten nachvollziehbar bleiben, gelten folgende Grundsätze.
Ferdinand Lastentaxi haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz während des Transports verursacht wurden. Für Schäden an unsachgemäß verpackten oder nicht vorab benannten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist im Übrigen auf den vereinbarten Auftragswert beschränkt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Verweisungsrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Gerichtsstand ist das nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zuständige Gericht. Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Verbraucherinformationen
Anfragen über das Online-Formular können als Fernabsatzgeschäft im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gelten. Da Transport- und Räumungsleistungen typischerweise zeitnah und auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers begonnen oder vollständig erbracht werden, entfällt das 14-tägige Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 FAGG, sobald die Leistung auf Verlangen begonnen oder vollständig erbracht wurde.
Ferdinand. Mehr als ein Name.
Eine kurze Beschreibung vorab reicht meist aus, um einzuschätzen, ob ein Auftrag sauber eingeplant werden kann.
Stand: Mai 2026